Flohmarktordnung

§1 Anerkennung der Marktordnung

Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt.

§2 Ordnungspersonal

Den Anweisungen des Ordnungspersonals sowie des Marktleiters ist in jedem Falle Folge zu leisten.

Wiederholtes Nichtbefolgen hat einen Platzverweis zur Folge!

§3 Gebühren und Standgröße

Die Standgröße ist grundsätzlich nicht begrenzt.

In der Tiefe stehen jedem Standbetreiber maximal 5 Meter inklusive Fahrzeug zur Verfügung.

Für Fahrzeuge und Anhängerfahrzeuge, sofern es sich nicht um gewerbliche Fahrzeuge handelt, werden keine gesonderten Gebühren erhoben. Ebenso wird auf die Entrichtung einer Müllpauschale bis auf Weiteres verzichtet.

Die Standgebühr wird nach laufenden Frontmetern berechnet. Sie beträgt bis zum Inkrafttreten einer neuen Flohmarktordnung für alle Händler mit Trödel bei einer Standlänge bis 5 Frontmetern 10,-€/je Tag und bei einer Standlänge bis maximal 15 Frontmetern 20,-€/je Tag. Eckstände werden nur auf eine Länge berechnet.

Jeder Standbetreiber hat bei der Einfahrt die Standgebühr zu entrichten.

Einfahrt und Standaufbau ab 7 Uhr.

§4 Warenangebot

Das Angebot der Standbetreiber sollte flohmarkttypische Gegenstände nicht aus dem Auge verlieren. Auch gewerbliche Händler sind angehalten ihr Warenangebot dem Flohmarkt angemessen mit flohmarkttypischen Gegenständen zu bereichern.

§5 Gebühren für Kinder

Kinder bis 12 Jahre bezahlen keine Standgebühr, sofern ihr Warenangebot mit Gegenständen aus dem Kinderzimmer bestückt ist und nicht mit alten und antiken Dingen. Zudem ist eine Verkaufserlaubnis der Eltern nötig!

§6 Marktzeiten:

Sonntags von 9 bis 16 Uhr. Die genauen Termine sind dem aktuellen Terminplan zu entnehmen.

§7 Sauberkeit am Stand

Um auch zukünftig auf die Erhebung einer Müllpauschale zu verzichten, fordern wir jeden Standbetreiber auf, seinen Verkaufsstand in einem sauberen Zustand zu verlassen. Bei Hinweisen durch Standnachbarn erfolgt ein Platzverweis.

§8 Verbotene Artikel

Waffen, Stichwaffen jeglicher Art, Gewalt verherrlichende, rassistische, pornografische Gegenstände, Filme und Literatur, Gegenstände, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen, Objekte jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind oder solche darstellen, Plagiate und Raubkopien, pyrotechnische Gegenstände, alle vom Gesetzgeber untersagten Waren, Tiere ohne veterinäre Erlaubnis, bzw. Zuchtgenehmigung

§9 Haftung bei Schäden

Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich (auch Parkplatz) keinerlei Haftung.

Für Schäden haftet immer der Verursacher.

Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.

§10 Besucher- und Rettungswege

Alle Besucher- und Rettungswege sind in einer Breite von 4 Metern nicht mit Waren jeglicher Art zu verstellen. Bei

Unfällen und Behinderungen haftet jeweils der Verursacher zu 100%.

§11 Höhere Gewalt

Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung, etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren und berechtigt auch nicht zur

Minderung der festgesetzten Standgebühr.

§12 Werbung

Das Verteilen von Werbung ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig.

§13 Sonstiges

Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen. Auf Standnachbarn ist in jeder Hinsicht (z.B. Musik) Rücksicht zu nehmen.